Willkommen bei Wucato Deutschland Nur für Gewerbetreibende  
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Allgemeine Verkaufsbedingungen von Wucato

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen der WUCATO Marketplace GmbH

WUCATO Marketplace GmbH
Feuerseeplatz 14
70176 Stuttgart
+49 711 4599769-0
info@wucato.de
www.wucato.de

1. Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (nachfolgend „Geschäftsbedingungen“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der WUCATO Marketplace GmbH (nachfolgend „Wucato“) mit deren Kunden. Die Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 Bürgerliches Gesetzbuch-BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Wucato nicht an, es sei denn, sie hätte ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Wucato in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführt.

1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung von Wucato maßgebend.

1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber Wucato abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.5 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. Registrierung, Bestellablauf und Vertragsschluss

2.1 Der Kunde registriert sich auf der Website von Wucato und bekommt ein eigenes Kundenkonto. Dazu hat er die erforderlichen Adress- und Kontaktdaten und Angaben gegenüber Wucato abzugeben, welche zur Identifizierung und zur Bonitätsprüfung des Kunden dienen.

2.2 Die Produktdarstellungen im Online-Shop stellen noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar und informieren den Kunden lediglich über die Produkte, bevor dieser ein entsprechendes Kaufangebot abgeben kann.

2.3 Die Bestellung des Kunden ist das Angebot an Wucato zum Abschluss eines Kaufvertrages zu den in der Bestellung genannten Bedingungen. Auf elektronischem Wege übermittelte Bestellungen gelten erst dann als zugegangen, wenn sie von Wucato abgerufen und geöffnet wurden. Über den Erhalt der Bestellung informiert Wucato den Kunden mittels einer automatisch generierten Bestellbestätigung (E-Mail), welche noch keine Annahme des Angebotes des Kunden durch Wucato darstellt, sondern lediglich der Information dient.

2.4 Der Vertrag zwischen Wucato und dem Kunden kommt dadurch zustande, dass Wucato das durch den Kunden abgegebene Vertragsangebot durch eine separate Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt oder die Auslieferung der Ware an den Kunden erfolgt.

2.5 Der Kunde verzichtet auf die Zurverfügungstellung von angemessenen, wirksamen und zugänglichen technischen Mitteln zur Erkennung und Berichtigung von Eingabefehlern sowie auf eine Mitteilung der in Art. 246c EGBGB bestimmten Informationen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung aufgeführten Preise. Alle Preise von Wucato verstehen sich ab Versandlager zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2 Beim Versendungskauf (Ziffer 5.1) trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager (einschließlich der Kosten der Transportverpackung und der Verladung) und die Kosten einer vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nimmt Wucato nicht zurück, sie werden Eigentum des Kunden; ausgenommen sind Paletten.

3.3 Für Kleinaufträge unter einem Netto-Warenwert von 50,- EUR wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von 6,90 EUR erhoben.

3.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der vereinbarte Kaufpreis innerhalb von 20 Kalendertagen ab Rechnungsstellung fällig und zu zahlen.

3.5 Wucato behält sich das Recht vor, als Zahlungsart Vorauskasse vom Kunden zu verlangen. Den entsprechenden Vorbehalt erklärt WUCATO spätestens mit der verbindlichen Auftragsbestätigung. Eine Bezahlung durch das Zusenden von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich. Wucato schließt eine Haftung bei Verlust aus.

3.6 Als Tag des Zahlungseingangs gilt bei allen Zahlungsmitteln der Tag, an dem Wucato über den vom Kunden geschuldeten Betrag verfügen kann.

3.7 Mit Ablauf der in Ziffer 3.4 genannten Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wucato behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch von Wucato auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

3.8 Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.

3.9 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Anspruch von Wucato auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so ist Wucato nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), kann Wucato den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

3.10 Hat Wucato aus der ständigen Geschäftsbeziehung mit dem Kunden einen fälligen Zahlungsanspruch gegen diesen, so kann Wucato Warenlieferungen verweigern, bis der Kunde die fällige Zahlung bewirkt hat. Dies gilt entsprechend während der Überschreitung eines dem Kunden von Wucato eingeräumten Kreditlimits.

4. Lieferfrist, Liefertermin, Höhere Gewalt und Lieferverzug

4.1 Liefer- bzw. Leistungsfristen/-termine werden individuell vereinbart bzw. von Wucato bei Annahme der Bestellung angegeben.

4.2 Der Beginn der individuell vereinbarten bzw. von Wucato angegebenen Liefer- bzw. Leistungsfrist setzt die Klärung aller technischen Fragen voraus.

4.3 Die Einhaltung der Liefer- bzw. Leistungsverpflichtung von Wucato setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt davon unberührt.

4.4 Erhält Wucato aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen Lieferungen oder Leistungen von Lieferanten oder Subunternehmern trotz ordnungsgemäßer kongruenter Eindeckung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse höherer Gewalt, d.h. unverschuldete Leistungshindernisse mit einer Dauer von mehr als 14 Kalendertagen ein, so wird Wucato den Kunden rechtzeitig schriftlich informieren. In diesem Fall ist Wucato berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung herauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit Wucato ihrer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen ist und nicht das Beschaffungsrisiko bzw. Herstellungsrisiko übernommen hat und das Leistungshindernis nicht nur vorübergehender Natur ist. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von Wucato schuldhaft herbeigeführt worden sind. Wucato hat diese Umstände auch dann nicht zu vertreten, wenn sie sich bereits vor Eintritt des Ereignisses im Lieferverzug befindet.

4.5 Ist ein Liefer- bzw. Leistungstermin oder eine Liefer- bzw. Leistungsfrist verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach vorstehender Ziffer 4.4 der vereinbarte Liefer- bzw. Leistungstermin oder die vereinbarte Liefer- bzw. Leistungsfrist um mehr als vier Wochen überschritten, oder ist bei unverbindlichem Leistungstermin das Festhalten am Vertrag für den Kunden objektiv unzumutbar, so ist der Kunde berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

4.6 Die Rechte des Kunden gemäß Ziffer 8 dieser Geschäftsbedingungen und die gesetzlichen Rechte von Wucato insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.

5. Lieferung, Gefahrübergang und Annahmeverzug

5.1 Die Lieferung erfolgt ab Versandlager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist Wucato berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich durch den Lieferanten an die vom Kunden genannte Lieferadresse. Die für die Auslieferung notwendigen Daten, insbesondere die vom Kunden angegebene Lieferadresse, werden an den Lieferanten, bei dem Wucato die Ware bezieht, zum Zwecke der Direktlieferung weitergegeben. Soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart worden ist, liefert WUCATO nur an Lieferadressen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

5.2 Teillieferungen sind zulässig, soweit sich daraus keine unzumutbaren Nachteile für den Kunden ergeben. Insbesondere sind Teillieferungen zulässig, wenn die Lieferung für Wucato aufgrund des Bezugs der Ware von den jeweiligen Lieferanten nicht anders vollzogen werden kann, oder wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist und die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist. Jeder Einzellieferung ist ein Lieferschein beigefügt, die Rechnungsstellung erfolgt gesondert per E-Mail/elektronisch.

5.3 Unter Berücksichtigung der Interessenlage im Einzelfall und im Rahmen des Zumutbaren behält sich Wucato bei Sonderanfertigungen handelsübliche Mehr– und Minderlieferungen vor.

5.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

5.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist Wucato berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus den jeweiligen Kaufverträgen und der laufenden Geschäftsbeziehung (nachfolgend „Gesicherte Forderungen“) behält sich Wucato das Eigentum an den verkauften Waren vor.

6.2 Die unter Eigentumsvorbehalt von Wucato stehenden Waren (nachfolgend „Vorbehaltsware“) dürfen vor vollständiger Bezahlung der Gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde verpflichtet sich, Wucato unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder soweit Zugriffe Dritter, insbesondere durch Pfändung, auf die Vorbehaltsware erfolgen. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle des Zugriffs durch einen Dritten auf die Vorbehaltsware, diesen über das Vorbehaltseigentum von Wucato zu informieren. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, Wucato die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde gegenüber Wucato.

6.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist Wucato berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen (nachfolgend „Verwertungsfall“). Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf Wucato diese Rechte nur geltend machen, wenn Wucato dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

6.4 Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Vorbehaltsware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei Wucato als Hersteller i. S. v. § 950 BGB gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentum oder das Eigentum des Kunden bestehen, so erwirbt Wucato Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses oder aus der Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils von Wucato gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an WUCATO ab. Wucato nimmt die Abtretung an. Die in Ziffer 5.2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. Die Abtretung gilt auch für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung.

(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben Wucato ermächtigt. Diese Einzugsermächtigung kann im Verwertungsfall durch Wucato widerrufen werden. Wucato verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Wucato nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und Wucato den Eigentumsvorbehalt nicht durch Rücktritt und Herausverlangen der Ware gemäß Ziffer 3 geltend macht. Im Verwertungsfall kann Wucato verlangen, dass der Kunde Wucato die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von Wucato um mehr als 10%, wird Wucato auf Verlangen des Kunden Sicherheiten freigeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dabei Wucato.

7. Mängelrechte des Kunden

7.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.

7.2 Ansprech- und Abstimmungspartner des Kunden bei Mängeln der Ware ist in jedem Falle Wucato als Vertragspartner.

7.3. Die Geltendmachung der Mängelrechte des Kunden gegenüber Wucato ist ausgeschlossen, soweit der Kunde Befriedigung seiner Ansprüche aus Mängelrechten vom Lieferanten von Wucato erhalten kann. Zu diesem Zweck tritt Wucato die ihr zustehenden Mängelrechte bereits im Voraus an den Kunden ab. Der Kunde nimmt diese Abtretung an. Eine darüber hinausgehende Geltendmachung von Mängelrechten durch den Kunden gegenüber Wucato ist nur möglich, wenn die Durchsetzung der gerichtlich festgestellten Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen Wucato gehemmt.

7.4 Grundlage der Mängelhaftung von Wucato ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Die im Online-Shop, in Prospekten, Katalogen, Anzeigen, Preislisten oder Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, Muster, technischen Angaben und Daten sowie Verwendungsempfehlungen sind unverbindlich und stellen keine Beschaffenheitsvereinbarungen dar. Insbesondere können Farbmuster und Abbildungen aus darstellungstechnischen Gründen vom Original abweichen. Die vorgenannten Angaben gelten erst als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware, wenn und soweit sie von Wucato ausdrücklich als verbindlich bestätigt und wirksam in den einzelnen Vertrag einbezogen wurden. Beschaffenheitsgarantien sind nur diejenigen, die von Wucato in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet wurden. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt Wucato keine Haftung.

7.5 Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 Handelsgesetzbuch-HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist Wucato hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von Wucato für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Für Kunden, die nicht Kaufmann i. S. d. HGB sind, gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend § 377 Abs. 1 und 3 HGB.

7.6 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann Wucato zunächst wählen, ob sie Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelhaften Sache (Ersatzlieferung) leistet. Das Recht von Wucato, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

7.7 Wucato ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

7.8 Der Kunde hat Wucato die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere nach entsprechender Abstimmung die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Hierzu muss sich der Kunde vorab mit dem Wucato-Kundendienst in Verbindung setzten, um sich individuell auf die Vorgehensweise bei einer Rückgabe/Retoure abzustimmen. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn Wucato ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.

7.9 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), trägt Wucato, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, kann Wucato die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.

7.10 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

7.11 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

8. Haftung

8.1 Soweit sich aus diesen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Wucato bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

8.2 Auf Schadensersatz haftet Wucato – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Wucato nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von Wucato jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

8.3 Die sich aus Ziffer 8.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Wucato einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Das Gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn Wucato die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gemäß §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

9. Verjährung

9.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung.

9.2 Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist des Verkäufers (§ 438 Abs. 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB).

9.3 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß Ziffer 8 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Für diese Geschäftsbeziehungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen Wucato und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gemäß Ziffer 6 unterliegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

10.2 Ist der Kunde Kaufmann i. S. d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von Wucato in 70178 Stuttgart, Deutschland. Wucato ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

Allgemeine Nutzungsbedingungen für den Online-Marktplatz WUCATO-Marketplace der WUCATO Marketplace GmbH

(Stand: Januar 2019)

Diese Nutzungsbedingungen gelten in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung für die Nutzung des Online-Marktplatzes wucato.de („WUCATO-Marketplace“) der WUCATO Marketplace GmbH, Feuerseeplatz 14, 70176 Stuttgart („WUCATO“) angebotenen Dienste durch den Kunden als Endnutzer („WUCATO-Nutzer“).

§ 1 Diensteangebot und Verfügbarkeit

(1) WUCATO stellt dem WUCATO-Nutzer mit dem WUCATO-Marketplace eine E-Commerce Plattform mit verschiedenen Diensten zur Verfügung, über welche Sie als WUCATO-Nutzer, Einkäufe bei WUCATO sowie den teilnehmenden Lieferanten tätigen können. Zur Nutzung des WUCATO-Marketplaces sind ausschließlich Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen berechtigt.

(2) Die über den WUCATO-Marketplace bereitgestellten Dienste können neben dem Verkauf von Waren auch das Verfügbarmachen von Produktdaten, elektronischen Medien, Informationen und sonstigen Inhalten (nachfolgend zusammenfassend „Inhalte“ genannt) oder die entgeltliche Anbindung des WUCATO-Marketplace per EDI-Anbindung an das Warenwirtschaftssystem des WUCATO-Nutzers sein.

(3) WUCATO behält sich das Recht vor, die auf wucato.de angebotenen Dienste zu ergänzen oder die Nutzung der bereitgestellten Dienste zeitlich zu befristen. Einen Anspruch auf Beibehaltung bestimmter Leistungen oder Teilen hat der WUCATO-Nutzer nicht.

(4) Für unentgeltliche Dienste besteht kein Anspruch auf eine unterbrechungsfreie Nutzung. Es wird nicht gewährleistet, dass der Zugang oder die Nutzung von wucato.de nicht durch Wartungsarbeiten, Weiterentwicklungen oder anderweitig durch Störungen unterbrochen oder beeinträchtigt wird, die ggf. auch zu Datenverlusten führen können. WUCATO bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit des WUCATO-Marketplace. Jedoch können durch technische Störungen (wie z.B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) zeitweilige Beschränkungen oder Unterbrechungen auftreten.

(5) WUCATO ist darüber hinaus berechtigt im Namen der Lieferanten Bestellungen von Waren, die vom Lieferanten nicht innerhalb von 30 Tagen nach Benachrichtigung über die Bestellung angenommen worden sind, zu stornieren. Hierüber wird WUCATO den WUCATO-Nutzer gesondert benachrichtigen.

§ 2 Registrierung zum WUCATO-Marketplace

(1) Um den WUCATO-Marketplace zu nutzen muss sich der WUCATO-Nutzer registrieren. Der Ansprechpartner des WUCATO-Nutzers muss zur Anmeldung und zur Durchführung von Kaufverträgen berechtigt sein. Natürlichen Personen ist eine Anmeldung untersagt, sofern die Anmeldung nicht im Rahmen der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit erfolgt.

(2) Im Verlauf des Registrierungsvorgangs wird der WUCATO-Nutzer von WUCATO Zugangsdaten erhalten. Diese bestehen aus einem Benutzernamen und einem frei gewählten Passwort. Daneben sind bei Registrierung alle auf dem elektronischen Registrierungsformular geforderten Informationen, wie Adress-, Kontakt- und Zahlungsdaten vollständig und korrekt anzugeben. Der WUCATO-Nutzer darf sich bei der Registrierung nicht als eine andere Person ausgeben oder einen Namen verwenden, für dessen Nutzung er keine Nutzungsberechtigung hat.

(3) Sofern sich diese Daten im Laufe des Nutzungsverhältnisses ändern, muss der WUCATO-Nutzer sich umgehend mit WUCATO per E-Mail an service@wucato.de in Verbindung setzen und die aktualisierten Daten mitteilen. Entstehen WUCATO oder den Lieferanten durch die fehlerhaften Angaben Kosten (etwa bei Fehlbuchungen wegen falscher Kontoangaben), ist der WUCATO-Nutzer verpflichtet, diese Kosten zu ersetzen.

(4) Mit der Absendung seiner Registrierungsanfrage unterbreitet der WUCATO-Nutzer WUCATO ein Angebot zum Abschluss eines Nutzungsverhältnisses auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen. Über die Annahme des Angebots wird nach freiem Ermessen entschieden. Wird die Registrierung nicht innerhalb einer angemessenen Frist bestätigt, ist der WUCATO-Nutzer an sein Angebot nicht mehr gebunden. Mit Zugang der E-Mail-Bestätigung kommt ein vereinbarungsgemäßes Nutzungsverhältnis zustande und WUCATO schaltet den beantragten Zugang frei. Ab Freischaltung ist der WUCATO-Nutzer zur Nutzung des WUCATO-Marketplaces im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen berechtigt. Hierzu muss der WUCATO-Nutzer vorab die Freischaltung durch Anklicken des in der E-Mail enthaltenen Links bestätigen.

(5) Der WUCATO-Kunde darf sich nur einmal registrieren. Seine Registrierung, das Vertragsverhältnis und das WUCATO-Nutzerkonto nebst Zugangsdaten sind nicht übertragbar.

§ 3 Kaufabwicklung im WUCATO-Marketplace

(1) Mit seiner Registrierung wird WUCATO den WUCATO-Nutzer für das Angebot des WUCATO-Marketplaces freischalten. Ein WUCATO-Nutzer kann von WUCATO sowie den für ihn freigeschalteten Lieferanten angebotene Waren kaufen. Der jeweilige Verkäufer ergibt sich aus der jeweiligen Produktseite im WUCATO-Marketplace.

(2) WUCATO stellt dem WUCATO-Nutzer die Möglichkeit zur Verfügung individuelle Konditionen, die der WUCATO-Nutzer von Lieferanten des WUCATO-Marketplaces erhält, auch über den WUCATO-Marketplace zu nutzen. Hierfür ist der WUCATO-Nutzer verpflichtet anzugeben, bei welchen Lieferanten er bereits individuelle Konditionen besitzt sowie die dazugehörige Kundennummer. Der Lieferant wird sodann über die Anmeldung des WUCATO-Nutzers als Stammkunde informiert und verifiziert gegenüber WUCATO dessen Angaben. Die vom Lieferanten für den WUCATO-Nutzer hinterlegten individuellen Konditionen werden diesem angezeigt und gewährt. Soweit sich der WUCATO-Nutzer eingeloggt hat, werden ihm die individuellen Konditionen angezeigt. Für die von ihm durchgeführten Bestellungen gelten die angezeigten Konditionen.

(3) WUCATO wird nur bei einem Verkauf von Waren durch WUCATO Vertragspartner des WUCATO-Nutzers. Für den Kauf von Waren von WUCATO gelten die allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen von WUCATO.

(4) Im Falle von Bestellungen von Waren der Lieferanten, kommt der Kaufvertrag unmittelbar zwischen dem WUCATO-Nutzer und dem Lieferanten zustande. Für den Kauf von Waren von den Lieferanten gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Lieferanten. WUCATO ist in diesem Fall nicht Vertragspartner des über den WUCATO-Marketplace geschlossenen Vertrags, sondern stellt als Dienstleister lediglich die E-Commerce Plattform zur Verfügung. Der WUCATO-Nutzer ermächtigt WUCATO in diesem Fall als Bote zu handeln, um in seinem Auftrag Kaufangebote unmittelbar an den jeweiligen Lieferanten für den Kauf von Waren im WUCATO-Marketplace zu übermitteln. WUCATO vermittelt nicht bei Streitfällen zwischen den Vertragsparteien oder bei der Durchsetzung der Erfüllung dieser Vereinbarungen.

(5) Der WUCATO-Nutzer stimmt mit seiner Registrierung auf dem WUCATO-Marketplace dem elektronischen Rechnungsversand durch WUCATO und den Lieferanten zu.

§ 4 Verantwortung für die Zugangsdaten

(1) Die Zugangsdaten einschließlich des Passworts sind geheim zu halten und unbefugten Dritten keinesfalls zugänglich zu machen.

(2) Es liegt weiter in der Verantwortung des WUCATO-Nutzers, sicherzustellen, dass sein Zugang zum WUCATO-Marketplace und die Nutzung der auf wucato.de zur Verfügung stehenden Dienste ausschließlich durch ihn bzw. durch die von ihm bevollmächtigten Personen erfolgt. Steht zu befürchten, dass unbefugte Dritte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, ist WUCATO unverzüglich zu informieren.

Bitte beachten: Der WUCATO-Nutzer ist für jede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, im WUCATO-Marketplace, die unter seinen Zugangsdaten ausgeführt wird, voll verantwortlich.

§ 5 Sperrung von Zugängen

(1) Der Zugang zum WUCATO-Marketplace kann WUCATO insgesamt oder zu einzelnen Teilbereichen nach eigenem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der WUCATO-Nutzer gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstoßen bzw. verstoßen hat, oder wenn WUCATO ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung werden die berechtigten Interessen des WUCATO-Nutzers angemessen berücksichtigt. Sofern dieser trotz Hinweis wiederholt gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt, behält sich WUCATO das Recht vor, den Zugang dauerhaft zu sperren.

(2) Im Falle der vorübergehenden bzw. dauerhaften Sperrung wird die Zugangsberechtigung gesperrt und der WUCATO-Nutzer wird hierüber per E-Mail benachrichtigt.

(3) Im Falle einer vorübergehenden Sperrung wird nach Ablauf der Sperrzeit oder dem endgültigen Wegfall des Sperrgrundes die Zugangsberechtigung reaktiviert und der WUCATO-Nutzer wird hierüber per E-Mail benachrichtigt. Eine dauerhaft gesperrte Zugangsberechtigung kann nicht wiederhergestellt werden. Dauerhaft gesperrte Personen sind von der Teilnahme am WUCATO-Marketplace dauerhaft ausgeschlossen und dürfen sich nicht erneut anmelden.

§ 6 Beendigung der Nutzung

(1) Der WUCATO-Nutzer kann den Zugang jederzeit in Textform gegenüber WUCATO kündigen. WUCATO behält sich ebenfalls das Recht vor, den Zugang insgesamt oder zu einzelnen Diensten mit einer Frist von 14 Kalendertagen in Textform zu kündigen.

(2) Im Falle einer vollständigen Beendigung der Nutzung ist WUCATO berechtigt, mit Ablauf von 30 Kalendertagen nach Wirksamwerden der Kündigung und nach Ablauf etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen, sämtliche im Rahmen der Teilnahme am WUCATO-Marketplace entstandenen Daten unwiederbringlich zu löschen. Für personenbezogene Daten gelten vorrangig die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz, die auch eine kürzere Frist zur Löschung vorsehen können.

§ 7 Umfang der erlaubten Nutzung, Verhaltensregeln, Überwachung der Nutzungsaktivitäten

(1) Die Nutzungsberechtigung beschränkt sich auf den Zugang zum WUCATO-Marketplace sowie auf die Nutzung der im WUCATO-Marketplace jeweils verfügbaren Dienste im Rahmen der Regelungen dieser Nutzungsbedingungen.

(2) Für die Schaffung der in seinem Verantwortungsbereich zur vertragsgemäßen Nutzung der Dienste notwendigen technischen Voraussetzungen (insbesondere Hardware, Web-Browser und Internetzugang) ist der WUCATO-Nutzer selbst verantwortlich. WUCATO schuldet keine diesbezügliche Beratung.

(3) WUCATO weist den WUCATO-Nutzer darauf hin, dass Nutzungsaktivitäten im gesetzlich zulässigen Umfang des Telemediengesetzes (TMG) und der anwendbaren Vorschriften über den Datenschutz überwacht werden können oder eine gesetzliche Verpflichtung für WUCATO hierzu bestehen kann. Dies beinhaltet ggf. auch die Protokollierung von IP-Verbindungsdaten sowie deren Auswertungen bei einem konkreten Verdacht eines Verstoßes gegen die vorliegenden Nutzungsbedingungen und/oder bei einem konkreten Verdacht auf das Vorliegen einer sonstigen rechtswidrigen Handlung oder Straftat.

§ 8 Schutz der Inhalte, Verantwortlichkeit für Inhalte Dritter

(1) Die über den WUCATO-Marketplace verfügbaren Inhalte sind überwiegend geschützt durch das Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht oder durch sonstige Schutzrechte und stehen jeweils im Eigentum von WUCATO, der Lieferanten oder sonstiger Dritter, welche die jeweiligen Inhalte zur Verfügung gestellt haben. Die Zusammenstellung der Inhalte im WUCATO-Marketplace ist als solche ebenfalls urheberrechtlich geschützt. Der WUCATO-Nutzer darf diese Inhalte lediglich gemäß diesen Nutzungsbedingungen sowie im WUCATO-Marketplace vorgegebenen Rahmen nutzen.

(2) Die über den WUCATO-Marketplace verfügbaren Inhalte stammen teilweise von WUCATO und teilweise von anderen WUCATO-Nutzern bzw. sonstigen Dritten. Inhalte von Lieferanten sowie sonstiger Dritter werden nachfolgend zusammenfassend „Drittinhalte“ genannt.

(3) WUCATO führt bei Drittinhalten keine Prüfung auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit durch und übernehmen daher keinerlei Verantwortung oder Gewährleistung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Aktualität der Drittinhalte. Dies gilt auch im Hinblick auf die Qualität der Drittinhalte und deren Eignung für einen bestimmten Zweck.

§ 9 Nutzungsrecht an auf wucato.de verfügbaren Inhalten

(1) Soweit nicht in diesen Nutzungsbedingungen eine weitergehende Nutzung ausdrücklich erlaubt oder im WUCATO-Marketplace durch eine entsprechende Funktionalität (z.B. Download-Button) ermöglicht wird,

a) darf der WUCATO-Nutzer die im WUCATO-Marketplace verfügbaren Inhalte ausschließlich für eigene interne Geschäftszwecke zur Erreichung des Vertragszwecks nutzen. Eine gewerbliche Nutzung der verfügbaren Inhalte ist grundsätzlich untersagt. Dieses Nutzungsrecht ist auf die Dauer der vertragsgemäßen Nutzung des WUCATO-Marketplaces beschränkt;

b) ist es dem WUCATO-Nutzer untersagt, die im WUCATO-Marketplace verfügbaren Inhalte ganz oder teilweise zu bearbeiten, zu verändern, zu übersetzen, vorzuzeigen oder vorzuführen, zu veröffentlichen, auszustellen, zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Ebenso ist es untersagt, Urhebervermerke, Logos und sonstige Kennzeichen oder Schutzvermerke zu entfernen oder zu verändern.

(2) Zum Herunterladen von Inhalten („Download“) sowie zum Ausdrucken von Inhalten ist der WUCATO-Nutzer nur berechtigt, soweit eine Möglichkeit zum Download bzw. zum Ausdrucken als Funktionalität (z.B. mittels eines Download-Buttons) zur Verfügung steht.

(3) An den ordnungsgemäß herunter geladenen bzw. ausgedruckten Inhalten erhält der WUCATO-Nutzer jeweils ein zeitlich unbefristetes und nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die Nutzung zu eigenen Zwecken. Soweit es sich um Inhalte handelt, die dem WUCATO-Nutzer entgeltlich überlassen werden, ist weitere Voraussetzung für diese Rechtseinräumung die vollständige Bezahlung der jeweiligen Inhalte. Im Übrigen verbleiben sämtliche Rechte an den Inhalten beim ursprünglichen Rechteinhaber.

(4) Die zwingenden gesetzlichen Rechte (einschließlich der Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch nach § 53 UrhG) bleiben unberührt.

§ 10 Verbotene Aktivitäten

(1) Die über den WUCATO-Marketplace verfügbaren Dienste sind ausschließlich für die interne Nutzung durch die WUCATO-Nutzer bestimmt. Zur unerlaubten Nutzung zählt insbesondere die Verwertung der über den WUCATO-Marketplace verfügbaren Dienste und Inhalte gegen Entgelt.

(2) Dem WUCATO-Nutzer sind jegliche Aktivitäten auf bzw. im Zusammenhang mit dem WUCATO-Marketplace untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen.

(3) Ebenfalls untersagt ist jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb von wucato.de zu beeinträchtigen, insbesondere die IT-Systeme von WUCATO übermäßig zu belasten.

§ 11 Datenschutz

(1) Zu den Qualitätsansprüchen von WUCATO gehört es, verantwortungsbewusst mit den persönlichen Daten des WUCATO-Nutzers (diese Daten werden nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) umzugehen. Die sich aus der Registrierung sowie aus der Nutzung der verfügbaren Dienste ergebenden personenbezogenen Daten werden von WUCATO daher nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt ist. WUCATO wird die personenbezogenen Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben.

(2) Bitte beachten Sie auch für nähere Informationen die Datenschutzerklärung von WUCATO.

§ 12 Haftungsbeschränkung

(1) Im Rahmen der Nutzung der Dienste im WUCATO-Marketplace ist die Haftung von WUCATO für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsverhältnisses überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der WUCATO-Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

(2) Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von WUCATO ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von WUCATO, insbesondere die Mitarbeiter von WUCATO.

§ 13 Änderungen von Diensten, Preisänderungen

(1) WUCATO ist jederzeit berechtigt, im WUCATO-Marketplace unentgeltlich bereitgestellte Dienste zu ändern, neue Dienste unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen und die Bereitstellung unentgeltlicher Dienste einzustellen. WUCATO wird hierbei jeweils auf die berechtigten Interessen der WUCATO-Nutzer Rücksicht nehmen.

(2) In jeder Änderungsmitteilung wird der WUCATO-Nutzer auf die Folgen der Änderung und sein Widerspruchs- und /oder Kündigungsrecht gesondert hingewiesen.

§ 14 Allgemeine Bestimmungen

(1) Ausführliche Informationen zu WUCATO als Betreiberin von wucato.de ergeben sich aus dem Impressum.

(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

(3) Ist der WUCATO-Nutzer Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von WUCATO. WUCATO ist jedoch auch berechtigt, wahlweise am Geschäftssitz des WUCATO-Nutzers zu klagen.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird. Das Vorstehende gilt für die Schließung etwaiger Vertragslücken entsprechend.