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Grünes Licht für Digital Services Act und Digital Markets Act

Der Digital Services Act und Digital Markets Acts der Europäischen Kommission sollen mehr Wettbewerb und Fairness in digitalen Märkten sicherstellen. Was es mit dem Regulierungspaket auf sich hat und wie B2B-Plattformen davon betroffen sind.

Die EU-Kommission hat das Gesetz über digitale Dienste und digitale Märkte verabschiedet. Das Ziel: Mehr Wettbewerb und Fairness in digitalen Märkten. B2C- und B2B-Plattformen sind trotz struktureller Unterschiede gleichermaßen von der Regulierung betroffen.

Das World Wide Web verspricht Nutzer*innen grenzenlose Freiheit: Jederzeit auf valide Informationen zugreifen und digitale Angebote und Dienste frei wählen. Ein Trugschluss, wie sich in der Vergangenheit oftmals gezeigt hat. Die zunehmende Verbreitung von Fake-News, bewusst irreführende Benutzeroberflächen oder die illegale Weiternutzung sensibler Daten sowie die wachsende Vorherrschaft von Big Playern wie Google oder Amazon auf den digitalen Märkten haben die EU dazu veranlasst, die Spielregeln zu verschärfen.

 

EU-Kommission beschließt Regulierung digitaler Märkte

 

Am 1. November 2022 ist das europäische Gesetz über digitale Dienste und digitale Märkte in Kraft getreten, das ab dem 2. Mai 2023 gilt. Beim Digital Services Act (DSA) und Digital Markets Act (DMA) handelt es sich um ein umfassendes Regulierungspaket für Online-Plattformen, das für mehr Wettbewerb und Fairness in digitalen Märkten sorgen soll. Während der Digital Services Act vor allem die bewusste Irreführung der Nutzer*innen verhindern und die freie Meinungsäußerung schützen soll, zielt der Digital Markets Act darauf ab, die Macht von großen Digitalkonzernen zu beschränken, die als so genannte Gatekeeper (Torwächter) den digitalen Markt beherrschen. Gemeint sind Unternehmen, die Schnittstellen für Verbraucher in die digitale Welt anbieten – von Marktplätzen, über Betriebssysteme bis hin zu Cloud-Diensten und Online-Suchmaschinen. Die europäische Kommission hat für solche Unternehmen einen strengen Verhaltenskodex aufgesetzt, um eine zu dominante Marktposition zu verhindern. Wer als Gatekeeper eingestuft wird, legt die Europäische Kommission fest. Kriterien wie Umsatz und Unternehmenswert, aber auch die Zahl der monatlichen Endnutzer*innen sind hierbei relevant. Damit gelten in Europa die weltweit strengsten Regeln, was die Regulierung von Digital-Märkten betrifft.

 

B2B-Plattformen ticken anders

 

Davon betroffen sind nicht nur zentrale Online-Plattformen wie Suchmaschinen, soziale Netzwerke oder Online-Vermittlungsdienste, sondern auch Online-Marktplätze aller Art – unabhängig davon, ob es sich um B2C- oder B2B-Plattformen handelt. Zwar ist vorgesehen, dass kleine Unternehmen und Start-ups durch entsprechende Ausnahmen vor unverhältnismäßigem Aufwand geschützt werden sollen, wie dieser Schutz im Detail aussehen soll, muss jedoch noch geklärt werden. Im Vorfeld hatte unter anderem der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) Bedenken geäußert, inwieweit die Handlungsnotwendigkeit auch auf B2B-Plattformen zutrifft. Mit der Studie „Industrielle Digitalwirtschaft – B2B-Plattformen“ konnte der BDI anhand von zehn Fallbeispielen (darunter auch Wucato) aufzeigen, dass bei B2B-Online-Plattformen im Gegensatz zu B2C-Plattformen keine monopolähnliche Gatekeeper-Stellung zu beobachten ist. Die Praxisbeispiele zeigten zudem, dass datenzentrierte B2B-Plattformen vor allem eine neutrale Infrastruktur bereitstellen, der Unternehmen ihre Daten sicher vor ungewollten Zugriffen anvertrauen. Auch strukturell seien B2B-Plattformen durch vergleichsweise symmetrische Akteure so aufgebaut, dass ein gesunder Wettbewerb gefördert wird:

  • B2B-Plattformen differenzieren sich stärker aus, um gegenüber Plattformen mit stärkeren positiven Netzwerkeffekten zu bestehen. Zum Beispiel mit Blick auf Preisstrategien, Qualität und Leistungsspektrum, komplementäre Dienstleistungen, Offenheit und Transparenz
  • Spezialisierte Angebote mit scharfem Fokus auf Branchen oder Funktionen schaffen es, erfolgreich in Marktsegmente vorzudringen, in denen bereits etablierte Anbieter aktiv sind

Das sind nur zwei Faktoren, die verdeutlichen: Der Erfolg von B2B-Plattformen ist vor allem davon abhängig, ob es gelingt, die spezifischen Kundenanforderungen zu bedienen. Individuell zugeschnittene Lösungen sind dabei essenziell – eine automatische Skalierung steht dem jedoch im Wege.

 

Digital Markets Act – einer für alle?

 

Noch ist unklar, ob der One-Size-Fits-All-Ansatz der europäischen Kommission angesichts der sehr unterschiedlichen digitalen Geschäftsmodelle den gewünschten Effekt nach sich zieht. Der Digital Services Act und der Digital Markets Act könnten auch dazu führen, dass die bis dato gute Wettbewerbsdynamik in der B2B-Digitalbranche geschwächt wird und verschärfte Regeln sowie hoher bürokratischer Aufwand bei der Nachweispflicht digitale Wachstumsunternehmen ausbremsen. Auch die Entwicklung junger europäischer Industrieplattformen könnte dadurch erheblich erschwert werden, was zu Lasten des Industriestandortes Europa ginge.

Weitere Informationen, wie sich der Digital Services Act auf die Entwicklung von B2B-Plattformen auswirkt, gibt es im Beitrag: DER DIGITAL SERVICES ACT DER EU-KOMMISSION BIRGT GEFAHR FÜR DIE ENTWICKLUNG VON B2B-PLATTFORMEN

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