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Entwaldungsfreie Lieferketten: Was Unternehmen über das neue EUDR Gesetz wissen müssen

Entwaldungsfreie Lieferketten: Was Unternehmen über das neue EUDR Gesetz wissen müssen

Die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR), die im Juni 2023 in Kraft trat und ab 30. Dezember 2024 verbindlich wird, zielt darauf ab, die globale Entwaldung und Waldschädigung zu reduzieren. Wir fassen zusammen, was Unternehmen über das Gesetz wissen müssen.

Zwischen 1990 und 2020 gingen weltweit 420 Millionen Hektar Wald verloren – eine Fläche größer als die gesamte EU (FAO). Ein erheblicher Teil dieses Verlusts ist auf legale Entwaldung zurückzuführen.

Die EUDR (European Deforestation Regulation) steht für die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte. Sie verpflichtet Unternehmen, ihre Lieferketten so zu gestalten, dass keine Produkte von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzt wurden oder anderweitig Waldschäden erlitten haben. Dies soll durch eine Reihe von Sorgfaltspflichten erreicht werden, die Transparenz und Rückverfolgbarkeit in den Lieferketten sicherstellen.

 

Anforderungen der Sorgfaltspflicht

Unternehmen müssen umfassende Informationen sammeln, darunter Geolokalisierungsdaten der Erzeugungsflächen, Maßnahmen zur Risikobewertung und -minderung. Dies schließt die Einbeziehung indigener Völker, die Einhaltung lokaler Gesetze und die Vermeidung der Vermischung mit nicht-konformen Erzeugnissen ein.

Das bedeutet, dass Unternehmen in Zukunft bestimmte Produkte und Rohstoffe nur dann in die oder aus der EU ein- oder ausführen dürfen, wenn ihnen vom Lieferanten eine entsprechende Sorgfaltserklärung vorliegt.

Nicht-KMUs müssen ihre Maßnahmen und Verfahren mindestens jährlich überprüfen und öffentlich berichten.

 

Betroffene Produkte

Die Verordnung betrifft eine Vielzahl von Rohstoffen und daraus hergestellten Produkten, darunter:

- Primärprodukte: Kaffee, Kakao, Rinder, Palmöl, Soja, Kautschuk und Holz

- Folgeprodukte: Lederwaren, Reifen, Dichtungen, Schokolade, Röstkaffee, Glycerin, Sojaöl, Sperrholz, Möbel sowie verschiedene Papier- und Printprodukte

 

Fristen und betroffene Unternehmen

Nicht-KMU-Marktteilnehmer und Händler haben bis 30. Dezember 2024 Zeit, ihre globalen Wertschöpfungsketten zu überprüfen und die Sorgfaltspflichten umzusetzen. KMU-Marktteilnehmern wird eine verlängerte Frist bis 30. Juni 2025 eingeräumt.

 

Schritte für betroffene Unternehmen

Zur Einhaltung der EUDR-Verordnung muss ein umfassender Due-Diligence-Prozess eingeführt werden, der aus mehreren Schritten besteht:

1. Datenerhebung:

Unternehmen müssen detaillierte Informationen über ihre Produkte sammeln, einschließlich der geografischen Koordinaten der Anbauflächen. Diese Daten müssen belegen, dass die Produkte nicht aus entwaldeten Gebieten stammen.

2. Risikobewertung:

Unternehmen müssen das Risiko bewerten, dass ihre Produkte aus entwaldeten Gebieten stammen könnten. Dies beinhaltet die Analyse von Lieferketten und die Überprüfung der Einhaltung der Gesetze des Herkunftslandes.

3. Risikominderung:

Falls ein Risiko festgestellt wird, müssen Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um dieses Risiko zu minimieren. Dies kann durch die Änderung von Lieferketten oder durch zusätzliche Kontrollen geschehen.

4. Rückverfolgbarkeitssysteme:

Unternehmen müssen Systeme implementieren, die die Rückverfolgbarkeit der Produkte bis zur Quelle ermöglichen. Dies hilft sicherzustellen, dass die Produkte nicht zur Entwaldung beitragen.

Unternehmen sollten die Übergangsfrist nutzen, um ihr Beschaffungs- und Produktportfolio zu analysieren und eventuelle Lücken zu identifizieren. Transparenz und Datenverfügbarkeit sind entscheidend, wie auch bei anderen Regulierungen wie dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD).

 

Konsequenzen bei Verstößen

Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichten kann schwerwiegende Folgen haben:

- Zwangs- und Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes

- Verbot des Inverkehrbringens, Handels oder Exports relevanter Rohstoffe oder Erzeugnisse

- Entzug der Einfuhrrechte und strafrechtliche Konsequenzen

- Ausschluss von öffentlichen Vergaben

- Erstattung des finanziellen Aufwands der Behörden

Unternehmen müssen diese Vorschriften ernst nehmen, um rechtliche und finanzielle Risiken sowie Reputationsschäden zu vermeiden.

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